| Aufgabe Grünordnungspläne legen die örtlichen Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege fest. In der Regel werden sie als eigenständiges Planwerk in Verbindung mit Vorhaben- und Erschließungsplänen erarbeitet. Die Festsetzungen des Grünordnungsplans werden in diese Plandarstellungen übernommen. Vordringlich werden Grünordnungspläne aufgestellt, wenn erhebliche oder nachhaltige Eingriffe in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild zu erwarten sind und durch geeignete Maßnahmen vermieden oder gemindert werden sollen. |
| Referenzen (Auswahl): erarbeitet im Auftrag der Bauträger oder der Träger der Bauleitplanung
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